Haus & Grund  >   Home

Logo Haus & Grund

Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümer Verein Achim e.V. informiert:

Unser Büro ist wieder geöffnet:
Wir sind wieder persönlich für Sie da.
Mittwochs in der Zeit von 16:00 bis 17:30 Uhr.
Weiterhin können sie eine Nachricht auf Band hinterlassen,
sowie eine Mail (E-Mail: hwg.achim@nord-com.net) zusenden.

Der Vorstand

Tastatur - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Jetzt neu: Online Mietverträge
Die IT-Lösung von Haus & Grund

Haus & Grund Niedersachsen präsentiert die IT-Lösung für den Bereich „Vertrags-Management“. Mitglieder und Kunden können stets aktuelle Formulare für die Bewirtschaftung von Immobilien online kaufen, ausfüllen und die ausgefüllten Formulare verwalten.
Veraltete Mietverträge gehören somit der Vergangenheit an!

Probieren Sie es aus – es lohnt sich!
Mitglieder
von Haus & Grund erhalten natürlich Sonderkonditionen.

Nutzen Sie diesen Service von Haus & Grund Niedersachsen und melden Sie sich kostenfrei an!
www.hugform-niedersachsen.de >>

Weitere Informationen>>

Dach - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Haus & Grund: Keine Photovoltaik-Pflicht auf Hausdächern!

Die von Umwelt- und Bauminister Olaf Lies jetzt (18.10.2021) geforderte Pflicht zur Ausstattung aller neuen Wohngebäude mit Solaranlagen wird vom Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e. V. deutlich kritisiert. Auf Kritik stößt auch die gewählte „Salamitaktik“ beim Thema „Photovoltaik auf Hausdächern“.

weiter >>

Geld - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Haus & Grund rät: Miete noch schnell anpassen!

Mietanpassungen werden zukünftig sehr viel schwieriger. Ab Juli 2022 kommt die Mietspiegelreform, die unter dem Strich nur noch „qualifizierte Mietspiegel“ als belastbares Begründungsmittel einer begehrten Mieterhöhung bestehen lässt. In der Erstellung sind sie aufwändig, langwierig und teuer.

weiter >>

Mietvertrag - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Kündigung wegen Nichtbeheizen der Wohnung?

Seit Februar 2020 ist der Gaszähler der Mietwohnung abgebaut. Die Mieterin beheizt die Dreizimmerwohnung stattdessen mit einem Stromradiator. Der Vermieter mahnt sie ab und fordert sie auf, die Wohnung ordnungsgemäß zu beheizen. Nachdem dies nicht erfolgt, kündigt der Vermieter das Mietvertragsverhältnis gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich.

Im Rahmen der Räumungsklage beantragt die Mieterin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Das AG Hannover (Beschluss vom 15.03.2021, Az.: 428 C 12798/20, best) weist den Antrag zurück, da ihre Rechtsverteidigung keine Aussicht auf Erfolg biete. Die Mieterin habe trotz Abmahnung gegen ihre Verpflichtung aus dem Mietvertrag verstoßen, indem sie die Wohnung nicht beheizt habe. Das Heizen mit einem Stromradiator stelle keinen gleichwertigen Ersatz in Bezug auf die Gasetagenheizung dar. Unerheblich sei dabei, ob Schäden durch Schimmel oder Feuchtigkeit bereits entstanden seien. Die Gefahr, dass solche Schäden entstehen könnten, reiche zum Ausspruch der Kündigung vielmehr aus. Damit stelle das Nichtbeheizen der Wohnung eine erhebliche Pflichtverletzung dar, so dass die ordentliche Kündigung gerechtfertigt sei.

Baum fällen - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Baumfällkosten als Betriebskosten?

Kosten der Gartenpflege gehören zu den umlegbaren Betriebskosten (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Betriebskosten müssen regelmäßig anfallen, also wiederkehrend. Gehören auch Kosten dazu, die für das notwendig gewordene Fällen eines Baumes angefallen sind?

weiter >>

Geld - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

GEMA-Gebühren: Die Technik macht‘s

Eine böse Überraschung für so manchen Vermieter von Ferienwohnungen: Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - schreibt und verlangt eine saftige Vergütung für die Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehempfangssignalen. Dabei wird die Abrechnung für zurückliegende Zeiträume und für die Zukunft schnell einmal mehrere 1.000 € teuer.

weiter >>

Brandschaden - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Miete und WEG:
Haftung bei Brandschaden durch Akkus aus E-Fahrzeugen?

Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein zum Abbau von Verkehrsemissionen innerhalb des Klimaschutzes, billig im Unterhalt schon wegen ersparter Spritkosten und deshalb „trendy“. Doch werden Akkus nicht sachgerecht benutzt, kann es gefährlich werden.

weiter >>

Antenne - Copyright Sylvia  Horst
Bild: © Sylvia Horst

Widerruf der Genehmigung einer Parabolantenne

In einem gerichtlichen Verfahren auf Entfernung einer Parabolantenne behaupten die Mieter, die Vermieterin habe das Aufstellen im Jahr 1999 genehmigt. Ein Nachweis dieser Genehmigung gelingt nicht.

Das AG Köln (07.01.2020, Az.: 224 C 248/19) verurteilt die Mieter zur Beseitigung und führt zur Begründung aus, dass selbst bei Vorliegen einer solchen Genehmigung diese widerrufbar sei. Betrachte man den technischen Fortschritt seit dem Jahr 1999 sei die Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB für die Erteilung der Genehmigung entfallen. Im Vergleich zum Jahr 1999 seien nunmehr auch Kabelprogramme oder Streaming-Angebote in ausländischer Sprache verfügbar. Daher „widerspräche es der Billigkeit, wenn der Vermieter sich an einer einmal gegebenen Erlaubnis, zu deren Erteilung er möglicherweise rechtlich verpflichtet war, auch dann noch festhalten lassen müsste, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung entfallen sind, weil dem Informationsinteresse des Mieters ohne Eigentumsbeeinträchtigung genügt werden kann.“

Hund - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Unerlaubte Hundehaltung: Kündigung?

Sie kennen das sicher auch: der Mietvertrag sieht die Haltung eines Hundes in der Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters vor. Natürlich werden sie nicht gefragt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

weiter >>

Paragraphen - Copyright Sylvia Horst
Bild: © Sylvia Horst

Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?

PDF zum Download >>
Verarbeitungsverzeichnis >>
Anlage zum Verarbeitungsverzeichnis >>
Muster eines Informationsschreibens für die Vermietung >>
Quelle:
Inka-Marie Storm
Haus & Grund Deutschland
© Haus & Grund Deutschland 5/2018

Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DS-GVO >>
Orientierungshilfe zur "Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen" >>
Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO >>
Quelle:
© Datenschutzkonferenz 2018

BFH zur haushaltsnahen Dienstleistung

Von der Steuerschuld abgezogen werden können „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Hierzu gehören Arbeitsleistungen des Schornsteinfegers. Nach § 35 a Einkommenssteuergesetz ermäßigt sich die Steuer bei Inanspruchnahme von Handwerksleistungen für Erhaltungsmaßnahmen mit der Steuererklärung um 20 % für Lohnkosten, höchstens jedoch 1.200 Euro. Bisher wurden Lohnkosten des Schornsteinfegers als Gutachter vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Jetzt dürfen die Schornsteinfegerkosten von der Steuerschuld abgezogen werden, sagt der Bundesfinanzhof (06.11.2014 – VI R 1/13).
Dies gilt auch bei Dichtigkeitsprüfung einer Abwasserleitung.

BGH: Stromrechnung - Versorger muss übermäßigen Verbrauch beweisen

Nach § 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2011) steht es dem Kunden zu bei offensichtlich fehlerhafter Mengenabrechnung Einwendungen zu erheben.

Der Kunde wendet ein, die vom Versorger berechnete Verzehnfachung des Verbrauchs könne nicht zutreffen. Bei einem solchen Unterschied sei der Stromlieferant verpflichtet den Beweis für den übermäßigen Verbrauch zu führen, sagt der BGH (07.02.2018 – VIII ZR 148/17 in ZMR 2018, Seite 639).

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse

 

Unsere Partner:
Roland-Rechtschutzversicherung

VGH-Versicherung

LBS

Logo - Minol

Sto-AG
Die Johanniter

Hausbank München