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Übertragung und Vererbung von Grundbesitz
Lieber an die Kinder als an den Staat!

In der Bundesrepublik Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an.

Nach Schätzungen werden bis zum Jahre 2010 rund 15,1 Millionen Haushalte Vermögenswerte für 2 Billionen Euro erben. Dafür fallen jährlich rund 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer an. Mindestens die Hälfte dieses Steueraufkommens wird dem Fiskus geschenkt und könnte durch eine bessere Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge vermieden werden.

Die Lösung besteht in einer vorweggenommenen Erbfolge durch
Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers auf seine Kinder oder auf künftige Generationen. Dies gilt besonders für Immobilienvermögen, das derzeit nur mit 50% bis 60% seines tatsächlichen Verkehrswertes bei der Grundlage zur Bemessung der Schenkung und Erbschaftsteuer angesetzt wird.

Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst darüber zu entscheiden haben, ob diese Wertansätze noch verfassungsgemäß sind.
Mit einer Erhöhung des Erbschaftsteueraufkommens ist zu rechnen.

Die Entscheidung wird im Jahre 2005 erwartet. Zumindest bis dahin können die aktuell bestehenden steuerlichen Vorteile noch mitgenommen werden und der Staat kann „legal enterbt“ werden.

Schenkungsteuerlich besteht der Vorteil eines jetzigen Handelns insbesondere darin, dass die persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre wieder aufleben und die Freibeträge darüber hinaus bei Schenkungen jedem Kind im Verhältnis zu jedem Elternteil, also mehrfach zustehen. Die Übertragung mit einem vorbehaltenen Nießbrauchsrecht zugunsten des Schenkers führt zu weiteren Steuervorteilen. Vor allem tritt die Wertsteigerung des übertragenen Immobilienvermögens ab dem Übertragungszeitpunkt in den Händen der Kinder ein und wird daher nicht mehr besteuert.

Schließlich kann die noch geltende günstige steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Übertragung von Immobilien ausgenutzt werden. Danach kann ein normales Einfamiliehaus, das nicht gerade in einer absoluten Toplage steht, in aller Regel steuerfrei auf die Kinder übertragen oder vererbt werden.

Für eine vorzeitige Übertragung dieses Eigentums spricht vor allem, dass die Eltern bereits zu Lebzeiten mit ihren Kindern die Erbangelegenheit einvernehmlich regeln können oder sich gegen Übernahme von Hege- und Pflegedienstleistungen durch die Kinder von denen mit den Haus- und Grundeigentum häufig verbundenen Verpflichtungen frei machen möchten. Zur Sicherheit der übertragenden Elternteile sollte für diese zusätzlich ein Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen werden, damit die Kinder das Haus nicht „über den Kopf der Eltern“ hinweg verkaufen können.

Geht es dagegen um die Übertragung von mehreren Immobilien oder um die Übertragung von einem Haus mit hohem Verkehrswert auf die nächste Generation, ist es ratsam, die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen in die Überlegungen mit einzubeziehen und möglichst im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten des späteren Erblassers zu übertragen. Denn die Schonfrist für Immobilienerben mit noch günstiger Schenkung- und Erbschaftbesteuerung läuft mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Steuervergünstigungen bei Immobilienvererbung im Jahre 2005 ab.

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Weitere Informationen:

Die Broschüre
„Übertragung und Vererbung von Grundbesitz“

zeigt auf der Grundlage des geltenden Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts und Zivilrechts die notwendigen zu beachtenden Punkte bei der vertraglichen Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge auf.

Vor allem bietet sie dem Leser Gelegenheit, die Steuerbelastung in Euro und Cent beim eigenen vertraglichen Übertragungsvorgang anhand von Tabellen und vielfältigen Rechenbeispielen konkret auszurechnen.

Im Anhang der Broschüre befinden sich Checklisten, und Berechnungstabellen. Ein Mustervertrag zur vorweggenommenen Erbfolge bei Immobilienvermögen rundet die Darstellung ab.

Die Broschüre richtet sich an alle rechts- und steuerberatenden Berufe, aber vor allem an den Haus- und Grundeigentümer und seine späteren Erben.

Broschüre:
"Übertragung und Vererbung von Grundbesitz"
96 Seiten, 1. Auflage 2004,
Rechtsanwalt
Dr. Hans Reinold Horst,
Euro 9,95
zuzüglich Versandkosten,
ISBN 3-927776-77-7

Zu beziehen über:
Haus & Grund Achim

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