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Nachbars Garten
Paradies verbotener Früchte oder Zankapfel der Nation?

Der beste Nachbarstreit ist der, der nicht entsteht.
Dann wäre dieses Buch überflüssig. Seit Kain und Abel ist bekannt, dass die Wirklichkeit anders aussieht. Dies mag in der menschlichen Natur begründet sein, ist jedoch auch zunehmend mehr von den Medien zu verantworten, die oft nachbarrechtliche Streitfragen aus rein kommerziellen Gründen hochstilisieren.

Um dem entgegenzutreten, wurde dieses Buch geschrieben. Es will Streit verhüten und entstandene Streitigkeiten auf sachlicher Grundlage konstruktiv lösen, aber nicht als Anleitung zum Nachbarstreit verstanden werden. Dazu benötigt man eine Wissensgrundlage, auf der sachlich diskutiert werden kann.

Der Leser wird informiert über Duldungspflichten und Abwehrmöglichkeiten von Immissionen, wie Gase und Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Geräusch und Lärm, über sogenannte "ähnliche" Einwirkungen, die aus dem Zustand und der Beschaffenheit des Nachbargrundstücks folgen. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch den Nachbarn wird genauso behandelt wie die Tierhaltung, das Problem eindringender Tiere und Ungezieferbefall. Besonderes Augenmerk wird der Gestaltung des Grundstücksaußenbereichs gewidmet. Hier geht es um Geländeveränderungen durch Vertiefung und Aufschüttungen, der Gestaltung des Gartenbereiches durch errichtete Gartenhäuschen, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuser und Pergolen sowie um die Bepflanzung und die Einfriedung des Grundstücks durch Zäune, Hecken und sonstige Einfriedungen. Auch Schadensersatzansprüche unter Nachbarn aus dem Grundstückszustand werden behandelt. Die Darstellung wird durch Verjährungsfragen agerundet.

Nachbarn hat jeder, egal ob als Mieter, Haus- und Grundeigentümer oder als Wohnungseigentümer. Daher werden die angesprochenen Themenbereiche jeweils für alle genannten Gruppen einschließlich der jeweils zu beachtenden Besonderheiten abgehandelt.

Dieses Buch zeigt neben der sachlichen Information auch Wege zur Vermeidung und Lösung von Nachbarkonflikten auf, die nicht im Gesetz stehen, sondern sich erst aus der Beratungspraxis erschließen.

Als Anhang sind alle Vorschriften der einzelnen Nachbarrechtsgesetze auf Landesebene zum Grenzabstand von Bäumen, Sträuchern, Hecken und Pflanzen abgedruckt.

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