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Wohnungsmodernisierung
Planung, Ankündigung, Durchsetzung und Mieterhöhung

Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung sind für die Erhaltung der Bausubstanz und des Immobilienwerts unverzichtbar notwendig.

Im Jahre 2002 haben nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Icon für die Landesbausparkassen 70 % der Haus- und Wohnungseigentümerhaushalte und 59 % der Mieterhaushalte ihre Häuser und Wohnungen modernisiert. Neben dem Neubauvolumen haben die Bauleistungen, die auf eine Verbesserung des Gebäude- und Wohnungsbestandes gerichtet sind, erhebliches Gewicht. Die bestandsbezogenen Bauleistungen übertreffen seit dem Jahre 2001 das Neubauvolumen und halten einen Anteil von 58 % am realen Wohnungsbauvolumen von insgesamt 120 Mrd. Euro. Die Prognose für 2003 geht bei diesen Leistungen von einem weiteren Zuwachs um rund 4 % pro Jahr aus.

Die Belastung des Vermieters mit Investitionsmitteln führt bei vermietetem Wohnraum zur Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten der Mieter. Baubedingte Beeinträchtigungen und höhere Mietbelastungen motivieren umgekehrt Abwehrhaltungen der Betroffenen.

Viele Ausnahmen vom Duldungsgrundsatz erschweren die rechtlich einwandfreie und wirtschaftlich sinnvolle Vorbereitung, Organisation und Durchführung modernisierender Baumaßnahmen.

Gesetzgebung und Rechtsprechung haben hohe formelle und sachlische Anforderungen an eine wirksame Mieterhöhung nach Modernisierung gesdchaffen. Die Mietrechtsreform im Jahre 2001 ist davon nicht abgerückt.

Hier setzt die Broschüre an. Sie zeigt den chronologischen Ablauf einer Modernisierungsmaßnahme und vermittelt die notwendigen Kenntnisse zu ihrer Durchsetzung. An den entsprechenden Stellen sind die denkbaren Reaktonsmöglichkeiten vom Vermieter und Mieter eingeschoben.

Ausführliche Rechenbeispiele, die lexikalische Verwertung der Rechtsprechung zu einzelnen Baumaßnahmen und zu den notwendigen Formalien der vom Vermieter abzugebenden Erklärungen sollen im Zusammenhang mit Mustertexten und Checklisten hierzu den Benutzerkreis größtmögliche Sicherheit bei der Vorbereitung, Durchsetzung und bei der Abwehr modernisierender Baumaßnahmen und Mieterhöhungen geben.

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