Mietminderung
Mietminderung und im Zusammenhang damit stehende Folgeansprüche
zwischen Mieter und Vermieter zählen zu den Hauptkonfliktpotentialen
des Mietrechts.
Für den Praktiker stellt sich dabei das Problem, dass das
Gesetz selbst auch nach einer grundlegenden Mietrechtsreform nur
sehr abstrakt ist. Zudem unterscheidet sich jeder Fall des
Mangels einer Mietsache von anderen, bereits entschiedenen
Fällen. Generelle Regelungen aufzustellen, scheint dabei fast
unmöglich. Denn veröffentlichete Gerichtsentscheidungen
zu Mietminderungen können aufgrund ihrer Einzelfallregelung
nicht ungeprüft auf den jeweils zu lösenden praktischen
Fall übertragen werden. Deshalb sind Mietminderungen heute
eine Domäne des Richterrechts.
Denn im Falle eines Mangels ist die Miete "angemessen"
herabzusetzen.
Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ausfüllungsbedürftig.
Es schließen sich eine Fülle von Folgeproblemen
bei der Regelung von Ansprüchen an, die sich als Folge
um das Recht zur Mietminderung gruppieren. Geschlossen wird der
Kreis dadurch, dass Vorfragen rechtlicher Ableitungen in Gestalt
von Gewährleistungsrechten tatsächliche und bautechnische
Zustände sind. Sie können im einzelnen Falle nur durch
Sachverständigengutachten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
endgültig aufgeklärt werden.
Die vorliegende Broschüre versteht sich als Wegweiser
durch das mietrechtliche Gewährleistungsrecht. In
ihrer Darstellung vereinheitlicht sie die Gewährleistungsrechte
des Mieters im Falle von Mängeln der Mietsache mit
den ebenfalls dargestellten Abwehrmöglichkeiten des
Vermieters gegen Mietminderungen und gegen damit thematisch
zusammenhängende Folgeansprüche.
Dabei wird die Darstellung durch eine auführliche
Mietminderungsliste abgerundet.
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