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Vorsorge für den Lebensabend
- Gestaltung von Testament & Erbvertrag
- Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
- Konfliktfall: Pflegebedürftigkeit, Sozialhilferegress und Ehescheidung

Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des 2. Weltkrieges wird Deutschland zu einem „normalen“ Erbenland. Nicht nur die Bestände des Geldvermögens sind angewachsen, sondern auch die Wohneigentumsquote ist allein in den letzten 25 Jahren um rund 10 % gestiegen, bei den über 50-jährigen Haushalten sogar um fast 20 Punkte auf rund 60 %. Nach Schätzungen von empirica werden derzeit Jahr für Jahr rund 145 Milliarden Euro vererbt. In der Hälfte aller Erbrechtsfälle – knapp 400.000 mal pro Jahr – gehören auch Immobilien dazu. Ihr Gesamtwert beträgt jährlich etwa 67 Milliarden Euro. Bis zum Jahre 2010 werden nach Schätzungen rund 15,1 Millionen Haushalte Vermögenswerte für 2 Billionen Euro erben. Dafür fallen jährlich rund 3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an. Mindestens die Hälfte dieses Steueraufkommens wird dem Fiskus geschenkt und könnte durch eine bessere Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge vermieden werden.

Die Broschüre "Vorsorge für den Lebensabend" stellt alle Facetten der Vorsorge für den Lebensabend vor und widmet sich hierbei neben der Vorbereitung des eigenen Vermögens vor Übergabe an die (späteren) Erben auch der Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.

Besonderes Gewicht wird über die Gestaltung der Vermögensnachfolge hinaus auf Problembereiche wie den Eintritt von Pflegebedürftigkeit, Unterhaltspflichten und Sozialhilferegress, Auswirkungen von Ehescheidungen sowie den Versuch des Zugriffs auf das Vermögen des noch lebenden Erblassers gelegt.

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