Bild: © Sylvia Horst
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Graffiti
In letzter Zeit wurde eine Zunahme von Graffiti-Schmierereien
beobachtet. Dies ist für jeden Hauseigentümer ausgesprochen
ärgerlich und teuer.
rät:
so verhalten
Sie sich richtig >>
Betriebskosten „Graffiti“
Werden im Rahmen der Hausreinigung, die vertraglich auf den
Mieter abgewälzt ist, Graffitischäden beseitigt,
so können diese Kosten als Betriebskosten „Hausreinigung“
auf den Mieter abgewälzt werden. Wäre Graffiti dagegen
als Sachbeschädigung einzustufen, so bliebe der Vermieter
auf seinen Kosten sitzen, weil es dann Instandhaltungsaufwendung
wäre, urteilt das Amtsgericht Berlin-Mitte (11 C 35/07).
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